Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI
Pflegebedürftige, die nur Pflegegeld beziehen, keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen und somit durch eine private Pflegeperson gepflegt werden, müssen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.
Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1
nicht vorgeschrieben
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2
1 x pro Halbjahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3
1 x pro Halbjahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4
1 x pro Vierteljahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5
1 x pro Vierteljahr
Wir führen für Sie die Beratungseinsätze durch, rufen Sie uns einfach an, gern vereinbaren wir einen persönlichen Termin mit Ihnen.